Von: Ronald Knickrehm
Dank dieses Freispruchs dürfen in Not geratene endlich wieder hoffen zügig Hilfe zu bekommen…Dank an den Staatsanwalt der gemerkt hat wie dämlich er eigentlich ist
View ArticleVon: Thorsten Sattler
Was ist das für ein Beitrag? Der Notarzt ist nicht verurteilt worden, wie ihren Artikel beschrieben. Ein Richter stellt meiner Meinung nach ein Urteil und nicht der Staatsanwalt. Der klagt an! Und wenn...
View ArticleVon: Charlie-ümit Halicilar
Es gibt doch noch Gerechtigkeit schließlich geht es um Menschen leben ich hoffe nur das dieser dummer Mensch das auch irgend Wan begreift wen er mal in einer Situation kommt die Hilfe zu beanspruchen...
View ArticleVon: Tina Giglberger
Moralisch gesehen kann es nur diese Entscheidung geben…. Ich hoffe, dass dadurch endlich mal alle wachgerüttelt werden und nicht so ignorant sind auf ihr vermeintliches RECHT zu pochen …wenn jemand...
View ArticleVon: Monika Hartmann
Alles andere wäre ja UNMÖGLICH gewesen!! Er hat NIEMANDEN behindert oder gefährdet! Jeder in Not ist doch wohl froh über zügige Hilfe. Notsignale sind zwar kein Freibrief für Unachtsamkeit (kam auch...
View ArticleVon: Hans
So ein Blödsinn… „Rettungsdienst geht immer vor“.. wie ich solche RD-Rambos verachte…
View ArticleVon: Hans
Ähm…auch bzw grade mit SoSi muss der RD und alle anderen Nutzer sich an die StVo halten…
View ArticleVon: Felix P.
Na endlich! Der Mann war auf dem Weg zu einem Kind, das Sekundenkleber geschluckt hat. Dass er da keine Zeit verschwenden will ist doch wohl eindeutig. Hier ging es ja nicht um Eisenmangel oder...
View ArticleVon: Nick
Unnötiger Kommentar. Wenn Sie erstmal den Rettungsdienst benötigen ist es Ihnen mit Sicherheit auch recht, wenn jemand hilft, der die Gesetzestexte nicht auswendig kann statt keinem!
View ArticleVon: Nick
Tut er aber! Ich möchte Sie mal sehen wenn Sie den Rettungsdienst brauchen und warten müssen, da er nicht vorgeht…
View ArticleVon: Nick
Falsch! Unter Nutzung von blauem Blinklicht und Martinshorn sind die Fahrzeuge berechtigt die StVo zu missachten, außer §1.
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