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Channel: Kommentare zu: Strafbefehl gegen Notarzt Hatz aufgehoben
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Von: Ronald Knickrehm

Dank dieses Freispruchs dürfen in Not geratene endlich wieder hoffen zügig Hilfe zu bekommen…Dank an den Staatsanwalt der gemerkt hat wie dämlich er eigentlich ist

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Von: Thorsten Sattler

Was ist das für ein Beitrag? Der Notarzt ist nicht verurteilt worden, wie ihren Artikel beschrieben. Ein Richter stellt meiner Meinung nach ein Urteil und nicht der Staatsanwalt. Der klagt an! Und wenn...

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Von: Charlie-ümit Halicilar

Es gibt doch noch Gerechtigkeit schließlich geht es um Menschen leben ich hoffe nur das dieser dummer Mensch das auch irgend Wan begreift wen er mal in einer Situation kommt die Hilfe zu beanspruchen...

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Von: Tina Giglberger

Moralisch gesehen kann es nur diese Entscheidung geben…. Ich hoffe, dass dadurch endlich mal alle wachgerüttelt werden und nicht so ignorant sind auf ihr vermeintliches RECHT zu pochen …wenn jemand...

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Von: Marcus Pilz

Richtig so.

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Von: Monika Hartmann

Alles andere wäre ja UNMÖGLICH gewesen!! Er hat NIEMANDEN behindert oder gefährdet! Jeder in Not ist doch wohl froh über zügige Hilfe. Notsignale sind zwar kein Freibrief für Unachtsamkeit (kam auch...

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Von: Nils Dittmann

#Freispruch

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Von: Hans

So ein Blödsinn… „Rettungsdienst geht immer vor“.. wie ich solche RD-Rambos verachte…

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Von: Hans

Ähm…auch bzw grade mit SoSi muss der RD und alle anderen Nutzer sich an die StVo halten…

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Von: Michaela Fink

Super gelegentlich funktioniert unsere Rechtsprechung ja doch!!!!

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Von: Felix P.

Na endlich! Der Mann war auf dem Weg zu einem Kind, das Sekundenkleber geschluckt hat. Dass er da keine Zeit verschwenden will ist doch wohl eindeutig. Hier ging es ja nicht um Eisenmangel oder...

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Von: Nick

Unnötiger Kommentar. Wenn Sie erstmal den Rettungsdienst benötigen ist es Ihnen mit Sicherheit auch recht, wenn jemand hilft, der die Gesetzestexte nicht auswendig kann statt keinem!

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Von: Nick

Tut er aber! Ich möchte Sie mal sehen wenn Sie den Rettungsdienst brauchen und warten müssen, da er nicht vorgeht…

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Von: Nick

Richtig!

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Von: Nick

Falsch! Unter Nutzung von blauem Blinklicht und Martinshorn sind die Fahrzeuge berechtigt die StVo zu missachten, außer §1.

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